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Lunch & Learn - Liechtenstein Venture Cooperative: Anwendungsfälle und Beteiligungsstrukturierung der Innovationsgenossenschaft

Beschreibung


Inhalt
Das liechtensteinische Rechtssystem ist aus vielerlei Gründen einem starken Wandel unterworfen. Totalrevisionen und tiefgreifende Überarbeitungen althergebrachter Gesetzesgrundlagen stehen schon beinahe an der Tagesordnung. Mit "Lunch & Learn" bieten wir
Ihnen an, sich in kürzester Zeit – während der Mittagspause – mit den Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen zu befassen und das entsprechende Handwerkszeug mitzubekommen, um die neuen Erkenntnisse im beruflichen Alltag schnell und richtig umzusetzen.
Die Liechtenstein Venture Cooperative (LVC) wurde im Jahr 2015 vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen eingeführt, um Erfindern, Unternehmern und Investoren in den frühen Phasen einer Innovation einen einfachen und rechtssicheren Rahmen zu bieten.

Rechtlich gesehen ist eine LVC eine kleine Genossenschaft gemäss Art. 483ff PGR und verbindet so die alte Tradition des Genossenschaftswesens mit den modernen Anforderungen einer Wissens- und Innovationsgesellschaft. Es ist spannend zu sehen, wie die bereits 1926 im PGR beschriebenen Mechanismen zur Einbringung von Arbeits- und Kapitalleistung ("Tesslen") auch im heutigen Kontext Anwendung finden.
Anlässlich dieses Lunch & Learn wird Dr. Thomas Dünser, Mitarbeiter der Regierung, den Teilnehmenden einen Einblick in Theorie und Praxis der LVC geben. Dabei werden unter anderem Anwendungsfälle für die LVC, die Standardgründungsdokumente, der LVC Code of Conduct sowie die neuen Anwendungsmöglichkeiten der kleinen Genossenschaft als Strukurierungsvehikel für die späteren Phasen der Innovation erläutert.

Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie weitere interessierte Personen, die sich gezielt in verschiedenen Rechtsmaterien weiterbilden wollen.

Preis
CHF 210,- pro Person einschliesslich Seminarunterlagen, Zertifikat und kleiner Lunch.

Anmeldeschluss
18.09.2017

Ersatzteilnehmer
Bei Verhinderung der angemeldeten Person wird ein Ersatzteilnehmer ohne Folgekosten akzeptiert. Etwaige persönliche Ermässigungen gelten nicht automatisch für den jeweiligen Ersatzteilnehmer.

Widerrufsrecht
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmepreises. Vertragserklärungen können innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Anmeldebestätigung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Universität Liechtenstein.

Änderungen vorbehalten
Die Universität Liechtenstein behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe die angebotene Leistung nicht oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die angegebenen Referenten durch andere zu ersetzen.

Veranstalter

Universität Liechtenstein
Lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein
12:15-13:45 Uhr

Kontakt

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