Neue Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung im Wintersemester 2001/02Jetzt einheitliche Berechnung für alle Bundesländer
Neue Beiträge für pflichtversicherte Studenten und Fachschüler zur gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS): Ab Wintersemester 2001/02 belaufen sie sich, wie die Kaufmännische Krankenkasse - KKH schreibt, auf 101,92 DM (KV = 86,45 DM, PV = 15,47 DM) im Monat.
Diese Werte sind nicht nur für alle Krankenkassen gleich - sie gelten erstmals einheitlich für West und Ost, und zwar ab Oktober 2001, für Fachhochschüler bereits ab September.
Das hängt mit den durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) für die alten und neuen Länder angeglichenen BAföG-Bedarfssätzen zusammen. Zum kommenden Wintersemester wird bei der Berechnung des Beitrages der monatliche Bedarfssatz von 910 DM zugrunde gelegt. Nach KKH-Angaben beläuft sich der bundesweit einheitliche Beitragssatz zur KVdS auf 9,5 Prozent.
Auszubildende, die BAföG erhalten und beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind, erhalten den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Ein besonderer Antrag muss nicht mehr gestellt werden.






