Hirschmann-Stipendium
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FHS St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- Fachbereich Soziale Arbeit -
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Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch den Stipendien-Ausschuss der Hirschmann-Stiftung. Die Bewerbungen werden durch die Fachhochschule St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, im Auftrag des Stipendien-Ausschusses auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft. Sie stellt dem Stipendien-Ausschuss Antrag. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) übt das Patronat aus.
Bei Annahme des Stipendiums entstehen folgende Verpflichtungen:
- das Masterstudium ist zielgerichtet und mit überdurchschnittlichen Leistungen zu absolvieren
- zu Händen des Stiftungsrates ist ein Abschlussbericht zu verfassen
- bei Auszeichnungen und Preisen, die während des Studiums oder bei Studienabschluss erworben werden, ist auf das Hirschmann-Stipendium hinzuweisen
- die Hirschmann-Stiftung ist bei Studienabbruch bzw. -unterbrechung zu informieren
- Teilnahme an Anlässen der Hirschmann-Stiftung für Stipendiaten (ein- bis zweimal pro Jahr) und Veröffentlichung der Stipendiaten auf der Website der Stiftung.
Förderung
Dauer der Förderung
Hinweise zur Bewerbung
- ausgefülltes Bewerbungsformular
- Abschlusszeugnis ("Transcript of Records") oder Zeugnisse des Bachelorstudiums (Kopie der Diplomurkunde ist nachzureichen)
- zwei Empfehlungen von Professorinnen und Professoren der Hochschule, an der das Bachelor-Diplom erworben wurde
- persönliches Schreiben mit einer Begründung der Bewerbung, insbesondere der Schilderung der persönlichen Verhältnisse und des gesellschaftlichen Engagements
- Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem Bachelor-Abschluss bei ausländischen Diplomen durch das Schweizerische Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT).
Die Bewerbungen sind als PDF-file elektronisch einzureichen. Unvollständige Bewerbungen werden zurückgewiesen.
Bewerbungsfristen
Die Bewerberinnen und Bewerber werden innerhalb von zweieinhalb Monaten über den Entscheid des Stipendien-Ausschusses der Hirschmann-Stiftung informiert (15. Juli oder 15. Januar). Über das laufende Verfahren wird keine Korrespondenz geführt.