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Hirschmann-Stipendium

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FHS St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- Fachbereich Soziale Arbeit -
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9401 Rorschach
Mit dem Hirschmann-Stipendium können Studierende gefördert werden, die im Bachelorstudium überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben und die ein konsekutives Masterstudium an einer vom Bund (Schweiz) anerkannten Fachhochschule absolvieren wollen. Das Stipendium bevorzugt Menschen, welche auch außerhalb des Studiums engagiert sind. Mit der Bewerbung akzeptiert die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller die Stipendien-Bedingungen.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch den Stipendien-Ausschuss der Hirschmann-Stiftung. Die Bewerbungen werden durch die Fachhochschule St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, im Auftrag des Stipendien-Ausschusses auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft. Sie stellt dem Stipendien-Ausschuss Antrag. Die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) übt das Patronat aus.

Bei Annahme des Stipendiums entstehen folgende Verpflichtungen:
  • das Masterstudium ist zielgerichtet und mit überdurchschnittlichen Leistungen zu absolvieren

  • zu Händen des Stiftungsrates ist ein Abschlussbericht zu verfassen

  • bei Auszeichnungen und Preisen, die während des Studiums oder bei Studienabschluss erworben werden, ist auf das Hirschmann-Stipendium hinzuweisen

  • die Hirschmann-Stiftung ist bei Studienabbruch bzw. -unterbrechung zu informieren

  • Teilnahme an Anlässen der Hirschmann-Stiftung für Stipendiaten (ein- bis zweimal pro Jahr) und Veröffentlichung der Stipendiaten auf der Website der Stiftung.

Förderung

Das Stipendium für ein Masterstudium (18 Monate) beträgt max. CHF 20.000. Bei der Bemessung wird den persönlichen Verhältnissen Rechnung getragen. Stipendien in Höhe von CHF 5.000 oder CHF 10.000 sind die Regel.

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate.

Hinweise zur Bewerbung

  • ausgefülltes Bewerbungsformular

  • Abschlusszeugnis ("Transcript of Records") oder Zeugnisse des Bachelorstudiums (Kopie der Diplomurkunde ist nachzureichen)

  • zwei Empfehlungen von Professorinnen und Professoren der Hochschule, an der das Bachelor-Diplom erworben wurde

  • persönliches Schreiben mit einer Begründung der Bewerbung, insbesondere der Schilderung der persönlichen Verhältnisse und des gesellschaftlichen Engagements

  • Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem Bachelor-Abschluss bei ausländischen Diplomen durch das Schweizerische Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT).

Die Bewerbungen sind als PDF-file elektronisch einzureichen. Unvollständige Bewerbungen werden zurückgewiesen.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungen sind bis zum 30. April oder 31. Oktober einzureichen. Eine Bewerbung für ein bereits begonnenes Masterstudium ist möglich.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden innerhalb von zweieinhalb Monaten über den Entscheid des Stipendien-Ausschusses der Hirschmann-Stiftung informiert (15. Juli oder 15. Januar). Über das laufende Verfahren wird keine Korrespondenz geführt.

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