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Studiengang Details

Bachelor Pflege & Digitalisierung (B.A.)

Fact sheet

Abschluss
Bachelor, Bachelor of Arts (B.A.)

Unterrichtssprache
Deutsch

Fachrichtung
Medizin und Gesundheitswissenschaften, Pflegewissenschaft

Schwerpunkte
Digitalisierung, Gesundheitsmanagement / Public Health, Gesundheitswesen

Studienart
Berufsbegleitendes Studium, Duales Studium

Standorte
Essen

Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen grundlegend – und Sie als Pflegefachkraft können davon profitieren. Der mit der Universitätsmedizin Essen entwickelte FOM Bachelor-Studiengang „Pflege & Digitalisierung“ (B.A.) vermittelt Ihnen das nötige Know-how, um mithilfe neuer Technologien die Patientenversorgung und somit Ihre Arbeit effizienter zu gestalten.

Sie lernen im Studium nicht nur alles über Pflegemanagement und -wissenschaft, sondern werden auch zum Experten im Umgang mit Software-Tools sowie Robotik- und Assistenzsystemen. Auch die bedarfsorientierte Beratung steht auf dem Lehrplan Ihres berufsbegleitenden oder Dualen Studiums.

Ihr großer Vorteil beim berufsbegleitenden Studium: Durch die Anrechnung Ihrer Pflegeausbildung starten Sie nicht im ersten, sondern direkt im dritten Semester – und verkürzen somit Ihr Studium neben dem Beruf.

Sie beenden Ihr berufsbegleitendes oder Duales Studium „Pflege & Digitalisierung“ (B.A.) mit einem staatlich und international anerkannten Bachelor-Abschluss der FOM Hochschule.

Akkreditierung

Voraussetzungen / Zulassung

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung (z.B. abgeschlossene Ausbildung – entweder mit dreijähriger Berufserfahrung oder mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung)
  • und zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums einen der folgenden Nachweise:
    • a) abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder zur/zum Pflegefachfrau/-mann oder
    • b) rechtsgültiger Ausbildungsvertrag und Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen 1. Ausbildungsjahres (z.B. Jahreszeugnis) in einem der unter a) genannten Berufe sowie ein Kooperationsvertrag mit einem Kooperationspartner der FOM* oder
    • c) rechtsgültiger Ausbildungsvertrag und Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen 1. Ausbildungsjahres (z.B. Jahreszeugnis) in einem der unter a) genannten Berufe sowie ggf. Einstufungsprüfung (mündliches Gespräch)*
  • und aktuelle Berufstätigkeit (Vollzeit- sowie Teilzeittätigkeit) oder betriebliche Ausbildung, Traineeprogramm, Volontariat. Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte unsere Studienberatung. Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung
*Informationen zur Zulassung können Sie gerne bei unserer Studienberatung erfragen.

Wichtige Termine

Semesterbeginn: März oder September
Semesterferien: Mitte bis Ende Februar und August

Kosten und Gebühren

Studiengebühr: 10.350 Euro zahlbar in 30 Monatsraten à 345 Euro
Prüfungsgebühr: 500 Euro Einmalzahlung (mit Anmeldung zur Abschlussarbeit)
Gesamtkosten: 10.850 Euro beinhaltet Studiengebühr und Prüfungsgebühr

Dauer des Studiums

7 Semester

Karriereperspektiven

Das Studium qualifiziert für folgende Aufgaben:
  • Steuerung (digitalisierter) klinischer Prozesse
  • Anwendung von Methoden der kollegialen Beratung zur Lösung von fachlichen Fragen und Problemen
  • Psychologische Gesprächsführung zur Beratung von Patienten, Pflegebedürftigen, Bewohnern und Angehörigen
  • Vermittlung von Lerninhalten im Pflegebereich zur Aus- und Weiterbildung von Personal im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung von digitalen Tools
  • Begleitung des digitalen Change Managements (Identifizierung von Bedarfen, Anleitung von Mitarbeitenden)
  • Tätigkeit im Fallmanagement bzw. als Primärpflegefachkraft im Primary-Nursing-Ansatz oder als Pflegeberater
  • Qualitätsmanagement für Stationen bzw. Wohnbereiche (Stations- und Wohnbereichsleitung) Stationen bzw. Wohnbereiche (Stations- und Wohnbereichsleitung)

Teilnehmer

Für Pflegefachpersonen in:
  • Krankenhäusern
  • Stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

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