Wichtige Informationen zu ZFU.
WebseiteDie ZFU
								  						
		  - entscheidet bundesweit über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes in Deutschland nicht vertrieben oder beworben werden;
 - überprüft in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge ("FZ-Verfahren");
 - entscheidet über die Zulassung wesentlicher Änderungen von zugelassenen Fernlehrgängen;
 - registriert nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge ("Hobby-Lehrgänge", die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen). Der Vertrieb dieser Lehrgänge ist der ZFU anzuzeigen. Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen "Hobby-Lehrgang" handelt, liegt bei der ZFU. Die Fernunterrichtsverträge solcher Fernlehrgänge unterliegen ebenfalls dem FernUSG und werden von der ZFU geprüft;
 - veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 1/4-jährlich den "Ratgeber für Fernunterricht" mit allgemeinen Informationen für Interessierte und mit dem verschlagworteten Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge;
 - veröffentlicht jährlich ein amtliches Mitteilungsblatt mit dem Verzeichnis der nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, Verzeichnissen von Hobby- und Ergänzungslehrgängen, der Liste aller Fernlehrinstitute und weiteren aktuellen Informationen;
 - erteilt Auskünfte und erstellt Kurzbeschreibungen zu allen Fernlehrgängen im Sinne des Gesetzes;
 - beobachtet und fördert die Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland;
 - berät die Länder in Fragen des Fernunterrichts;
 - kann Verstöße gegen das FernUSG mit Bußgeldern ahnden;
 - ist zuständige Behörde für Bescheinigungen gem. § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz.
 
ZFU akkreditierte Business Schools
Unter dem Motto „Bildung, die bewegt“ bietet das IST-Studieninstitut seit 30 Jahren berufsbegleitende Weiterbildungen in Form des staatlich zugelassenen Fernunterrichts an.










































